Berlin ist wohl eine der attraktivsten Städte, wenn es um einen Umzug geht. Sehr gutes Straßennetz, zahlreiche Firmen für den Traumjob, Wohnlagen für jeden Geschmack.
Der Umzug nach Berlin selbst ist dabei die erste Hürde, doch wenn die Möbel einmal stehen und der Großteil aller Kartons ausgeräumt sind, ist noch lange nicht Ende.
Denn die Bürokratie macht auch vor Deutschlands Hauptstadt nicht Halt und bietet die ein oder andere Stolperfalle.
Damit alles gut geregelt ist und der Umzug nach Berlin schnell zum „hier bin ich daheim“ wird, hier die wichtigsten Punkte, die es zu klären gilt.
Check 1 – Die Anmeldung
Nach dem Umzug nach Berli sollte einer der ersten Wege zum Bürgeramt führen. Um sich anzumelden hat jeder Neuberliner zwei Wochen Zeit. Sind diese verstrichen, können empfindliche Geldbußen erhoben werden. Damit diese vermieden werden können, sollte bereits vor dem Umzug nach Berlin ein entsprechender Termin vereinbart werden. Ein Monat im Voraus ist dabei eine gute Orientierung.
Wer lieber ohne Termin zur Meldebehörde aufbrechen möchte, sollte vor allem eines einplanen: Zeit und Geduld.
Damit die Anmeldung überhaupt möglich wird, ist es sinnvoll bereits eine Stunde vor der Öffnung zu erscheinen, um eine der begehrten Wartenummern zu ergattern. Damit nach dem Umzug nach Berlin die Anmeldung reibungslos klappt ist der Personalausweis oder der Pass, eine Personenstandesurkunde und das Anmeldeformular – natürlich ausgefüllt – mitzubringen. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen ist die Mitnahme des Mietvertrags anzuraten. Dieser ist zwar keine Pflicht, doch muss bei der Anmeldung der Vermieter bzw. die Hausverwaltung mit Kontaktmöglichkeit und Adresse angegeben werden.
Wer keine Datenübermittlung an Parteien, Religionsgemeinschaften oder automatisierte Internetabrufe wünscht, benötigt zudem das entsprechende Widerspruchsformular.
Checkliste für die Anmeldung – Alles auf einen Blick
- Termin bestenfalls vier Wochen vor Umzug machen
- ohne Termin eine Stunde vor Öffnung zur Behörde
–> unbedingt mitnehmen:
- Pass oder Personalausweis
- Personenstandesurkunde
- Mietvertrag
- ausgefülltes Anmeldeformular und optional Widerspruchsformular
Check 2 – Mit allem wichtigen versorgt
Die eigenen vier Wände sind nur dann heimelig, wenn Strom, Gas und Wasser geklärt sind. Daher sollten unmittelbar nach der Wohnungsübergabe alle Zählerstände abgelesen und notiert werden. Diese sind meist auch dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.
Wer seinen Stromanbieter mit in die neue Wohnung nimmt, der kann sich ganz einfach ummelden. Hierbei reicht zumeist ein Anruf oder das Nutzen von Online-Kontakten, beispielsweise über Mail oder ein entsprechendes Kontaktformular. Wer einen neuen Anbieter für die Stromversorgung wählt, kann vom Service des Anbieters Gebrauch machen. Dieser übernimmt in der Regel die Abmeldung beim alten Anbieter, was den Wechsel erleichtert.
Vorteile bei Gas und Wasser bieten sich vor allem in der Anmeldung. Diese kann in der Regel bereits im Vorfeld erfolgen, so dass keine Lücke nach dem Umzug nach Berlin entsteht. Dies geht zumeist einfach online. Die Zählerstände können hierbei ganz einfach nachgereicht werden – auch dies ganz bequem an Laptop und PC.
Checkliste für Strom, Gas und Wasser – Prüfen, Einreichen, Wechseln
- gleich nach Übergabe der Wohnung Zählerstände ablesen und notieren
- Strom ummelden oder wechseln
- Gas und Wasser ummelden
- Zählerstände übermitteln
Check 3 – Gut verkabelt: Internet, Telefon und TV
Geht es um die Ummeldung von Internet-, Festnetz- und Kabelanschluss, kann zu langes Warten einige Folgen haben. Wer nicht rechtzeitig den Wechsel anmeldet, kann schlimmstenfalls wochenlang ohne Anschlüsse in der neuen Wohnung verbringen. Oder er zahlt nach dem Umzug nach Berlin doppelte Gebühren, weil plötzlich zwei verschiedene Tarife parallel laufen.
Die doppelte Gebührenzahlung kommt vor allem dann zustande, wenn der Anbieter gewechselt werden soll, weil der bisherige Anbieter keine Dienste in Berlin anbietet.
Daher: Rechtzeitiges Ummelden ist hier ein absolutes Muss, damit es nicht unnötig teuer oder frustrierend wird.
Eine wichtiger Punkt bei der Ummeldung: Es muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag nicht als neuer Vertrag angelegt wird, denn sonst startet die Mindestvertragslaufzeit von vorn.
Checkliste Internet, Telefon und TV
- rechtzeitig checken, ob eine Tarifmitnahme nach Berlin möglich ist
- neue Anbieter suchen
- Alte Verträge rechtzeitig kündigen oder Wechselservice des neuen Anbieters nutzen
- darauf achten, dass eine Tarifmitnahme keinen Neustart der Mindestlaufzeit zur Folge hat
Check 4 – Alles, was einem lieb ist: Auto, Hunde, GEZ
Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Vierbeiner innerhalb eines Monats nach einem Umzug nach Berlin beim Finanzamt umzumelden. Dabei ist es nicht notwendig, persönlich beim Finanzamt vorzusprechen, die Anmeldung kann einfach via E-Mail oder auf dem Postweg eingesandt werden.
Für das eigene Kfz ist ein Termin bei der Zulassungsbehörde notwendig. Dabei entfällt seit 2015 die Pflicht auf neue Kennzeichen. Jedoch muss das Kraftfahrzeug entsprechend über die neue Adresse angemeldet werden.
Die GEZ ist ebenfalls bei einem Umzug nach Berlin über die neue Adresse zu informieren. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass Online-Formular zu nutzen. Ein formloser Brief wird nicht anerkannt. So kann es ohne Formularübermittlung zu auflaufenden Kosten durch Mitteilungsversäumnis kommen.
Checkliste Auto, Hunde, GEZ
- Vierbeiner rechtzeitig ummelden (gerne auch online oder per Post)
- Termin bei der Zulassungsbehörde ausmachen
- GEZ mittels Online-Formular ummelden
Check 5 – Ein guter Platz für die Kinder: Kindergarten und Schule
Nach einem Umzug nach Berlin ist ein nahtloser Übergang für die Kinderbetreuung wichtig. Damit dieser gewährleistet werden kann, sollte hier nicht zu viel Zeit ins Land gehen.
Für den Kindergarten ist eine Meldung auf dem zuständigen Jugendamt erforderlich. Dieses übernimmt die entsprechende Anmeldung zur Kindertagesbetreuung und kann so genannte „Kitagutscheine“ bewilligen. Diese bezuschussen nicht nur den Kitaplatz, sondern erhöhen vor allem die Chancen, einen der begehrten Plätze zu bekommen. Damit dieser Schein bewilligt werden kann, ist dem Jugendamt entsprechend das Einkommen in Form von Belegen einzureichen.
Geht es um die Schule, ist das zuständige Amt das Bezirksamt. Hierbei wird der Schulplatz in der Regel gewährleistet, außer es sind bereits alle Plätze belegt. Muss auf umliegende Bezirke ausgewichen werden, wird eine Beantragung zur Aufnahme nötig. Diese ist jedoch ohne rechtlichen Anspruch.
Checkliste Kindergarten und Schule
- am besten vor dem Umzug nach Berlin Formalitäten klären
- Antrag auf Kindergarten über das Jugendamt
- Antrag auf Kitagutschein mittels Beleg des Einkommens beim Jugendamt
- Meldung bei Schulwechsel an das Bezirksamt
- Anmeldung an umliegende Schulen
Check 6 – Wichtige Mitteilungen bei Adressänderungen
Wenn der Umzug nach Berlin ansteht, sollte zwingend daran gedacht werden, bestehende Versicherungen, Banken und Co. von der neuen Adresse in Kenntnis zu setzen.
Hierzu gehören neben Hausbank, Kranken- und Rentenversicherung auch alle weiteren versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat und Kasko.
Ergibt sich beim Umzug nach Berlin kein Jobwechsel, ist auch der Arbeitgeber von der neuen Adresse in Kenntnis zu setzen.
Bei bestehenden Verpflichtungen gegenüber Behörden, beispielsweise bei der Rückzahlung von Bafög, bei Empfang vom Hartz IV oder sonstigen Sozialgeldern sowie Kindergeld, ist ebenfalls eine Adressänderung verpflichtend mitzuteilen.
Damit im Trubel beim Umzug nach Berlin nichts untergeht, empfiehlt sich zudem der Nachsendeservice der Deutschen Post, damit nichts wichtiges mehr an der alten Adresse landet.
Checklist Adressänderungsmitteilungen
- Versicherungen
- Bank
- Arbeitgeber
- Sozialamt, Arbeitsamt, Kindergeldkasse
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